Riester-Joker

Junge Berufseinsteiger

Jung und endlich unabhängig - und dann „riestern“?

Wie uncool. Schließlich lebt man heute, und die Rente scheint weit weg zu sein.

Gegen die Altersarmut

Aber eins ist heute schon klar: Ob es später überhaupt noch eine gesetzliche Rente geben wird, geschweige denn, wie hoch sie ausfallen wird, kann heute kein Mensch zuverlässig voraussagen. Jede neue Renten-"Reform" bedeutet seit Jahren weitere Verschlechterungen für uns alle.

Tatsache ist: Wer die letzten Jahrzehnte seines Lebens nicht in Armut verbringen möchte, muß selbst etwas unternehmen. Einige gute Gründe sprechen dafür, früh mit dem notwendigen Vermögensaufbau anzufangen und mit Riester den Grundstein zu legen: Die staatlichen Förderungen und der Zinseszinseffekt.

Enormer Zinseszinseffekt

Ihr größter Vorteil zuerst: Wer früh mit dem Sparen anfängt, hat einen besonderen Vorteil, den Sie so ausgeprägt nie wieder haben- eine lange Laufzeit. Daraus resultiert ein enormer Zinseszinseffekt, ein Geschenk, den junge Leute dafür nutzen können, bereits aus kleinen Beiträgen über die Jahre ein richtiges Vermögen aufzubauen.

Unterstützung vom Staat

Der Staat trägt seinen Teil dazu bei und unterstützt Sie mich jährlichen Zulagen und ggf. Steuererstattungen.

Schutz vor Hartz IV

Und wenn Sie einmal längere Zeit keine Arbeit finden, geht der Staat zumindest nicht an das Ersparte: Riesterverträge sind Hartz IV-sicher.

Wer wird gefördert?

Jeder Azubi, Arbeiter, Angestellte und Beamter ist "unmittelbar förderberechtigt" und hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.

Dabei sind Sie völlig unabhängig von Ihrem Chef- die Riesterförderung hat nichts mit vermögenswirksamen Leistungen (VL, VWL) und der betrieblichen Altersvorsorge zu tun.

Übrigens: Auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden gefördert!

Wie viel sollte eingezahlt werden?

Um die höchste Förderquote zu erzielen, empfehlen wir, pro Jahr inklusiv Zulage mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzuzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.

Wie hoch sind die Zulagen?

Sie erhalten bei Einzahlungen in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens eine jährliche Zulage in Höhe von 154 € im Jahr.

Die Zulagen werden jährlich bis Mitte Mai von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in den Vertrag überwiesen.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja, es können bis zu 2.100 € im Jahr (inkl. Zulage) von den Steuern abgesetzt werden.

Während der Ausbildung werden Sie vermutlich noch keine Steuererstattungen bekommen, da die Zulagenförderung überwiegt.

Nach der Ausbildung wird die Steuerbelastung steigen und die steuerliche Absetzbarkeit besonders interessant.

Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur, wenn die rechnerische Steuererstattung auch die Höhe der erhaltenen Zulage übersteigt.

Die Differenz zwischen der rechnerischen Steuererstattung und der Zulage wird erstattet oder mit der übrigen Steuerschuld verrechnet.

Daher entspricht die Förderquote bei Singles meistens dem eigenen Grenzsteuersatz.


Weitere Infos: (Bitte JavaScript im Browser einschalten!)

Ist es sinnvoll, höhere Beiträge zu leisten?

Was muß ich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung beachten?

Wie flexibel bin ich in der Beitragszahlung?

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich während der Sparphase sterbe?

Kann ich den Vertrag kündigen?

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