Junge Berufseinsteiger
Jung und endlich unabhängig - und dann „riestern“?
Wie uncool. Schließlich lebt man heute, und die Rente scheint weit weg zu sein.
Gegen die Altersarmut
Aber eins ist heute schon klar: Ob es später überhaupt noch eine gesetzliche Rente geben wird, geschweige denn, wie hoch sie ausfallen wird, kann heute kein Mensch zuverlässig voraussagen. Jede neue Renten-"Reform" bedeutet seit Jahren weitere Verschlechterungen für uns alle.
Tatsache ist: Wer die letzten Jahrzehnte seines Lebens nicht in Armut verbringen möchte, muß selbst etwas unternehmen. Einige gute Gründe sprechen dafür, früh mit dem notwendigen Vermögensaufbau anzufangen und mit Riester den Grundstein zu legen: Die staatlichen Förderungen und der Zinseszinseffekt.
Enormer Zinseszinseffekt
Ihr größter Vorteil zuerst: Wer früh mit dem Sparen anfängt, hat einen besonderen Vorteil, den Sie so ausgeprägt nie wieder haben- eine lange Laufzeit. Daraus resultiert ein enormer Zinseszinseffekt, ein Geschenk, den junge Leute dafür nutzen können, bereits aus kleinen Beiträgen über die Jahre ein richtiges Vermögen aufzubauen.
Unterstützung vom Staat
Der Staat trägt seinen Teil dazu bei und unterstützt Sie mich jährlichen Zulagen und ggf. Steuererstattungen.
Schutz vor Hartz IV
Und wenn Sie einmal längere Zeit keine Arbeit finden, geht der Staat zumindest nicht an das Ersparte: Riesterverträge sind Hartz IV-sicher.
Wer wird gefördert?
Jeder Azubi, Arbeiter, Angestellte und Beamter ist "unmittelbar förderberechtigt" und hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.
Dabei sind Sie völlig unabhängig von Ihrem Chef- die Riesterförderung hat nichts mit vermögenswirksamen Leistungen (VL, VWL) und der betrieblichen Altersvorsorge zu tun.
Übrigens: Auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden gefördert!
Wie viel sollte eingezahlt werden?
Um die höchste Förderquote zu erzielen, empfehlen wir, pro Jahr inklusiv Zulage mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzuzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.
Wie hoch sind die Zulagen?
Sie erhalten bei Einzahlungen in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens eine jährliche Zulage in Höhe von 154 € im Jahr.
Die Zulagen werden jährlich bis Mitte Mai von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in den Vertrag überwiesen.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, es können bis zu 2.100 € im Jahr (inkl. Zulage) von den Steuern abgesetzt werden.
Während der Ausbildung werden Sie vermutlich noch keine Steuererstattungen bekommen, da die Zulagenförderung überwiegt.
Nach der Ausbildung wird die Steuerbelastung steigen und die steuerliche Absetzbarkeit besonders interessant.
Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur, wenn die rechnerische Steuererstattung auch die Höhe der erhaltenen Zulage übersteigt.
Die Differenz zwischen der rechnerischen Steuererstattung und der Zulage wird erstattet oder mit der übrigen Steuerschuld verrechnet.
Daher entspricht die Förderquote bei Singles meistens dem eigenen Grenzsteuersatz.
Weitere Infos: (Bitte JavaScript im Browser einschalten!)
Ist es sinnvoll, höhere Beiträge zu leisten?
Zahlen Sie während der Ausbildung nur den Mindestbeitrag von 4 % des Bruttoeinkommens in den Vertrag ein. Schließlich gibt es viele schöne Dinge im Leben, für die man Geld braucht.
Für später gilt:
Wer mit dem Mindestbeitrag (4 % des Bruttoeinkommens) unter der sinnvollen, absetzbaren Höchstgrenze liegt (2.100 € inklusiv Zulage), kann selbstverständlich auch höhere Beiträge leisten und sie von den Steuern absetzen.
Nach der Ausbildung ist das für viele Singles eine gute Möglichkeit, eine höhere Steuererstattung zu erzielen.
Mehrbeiträge über 2.100 € hinaus werden nicht steuerlich gefördert und sind daher nicht empfehlenswert.
Was muß ich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung beachten?
Sofern die Steuererstattung höher ausfiele als die Höhe der Zulage, wird die Differenz davon zusätzlich vom Finanzamt erstattet.
Geben Sie bitte daher jährlich bei der Einkommensteuererklärung die geleisteten Riester-Beiträge inklusiv Zulage in der Anlage „AV“ (Altersvorsorge) an!
Wie flexibel bin ich in der Beitragszahlung?
Die Beiträge können jederzeit reduziert oder ausgesetzt und wieder aufgenommen werden, wobei alle bisher gutgeschriebenen Förderungen erhalten bleiben.
Die Riester-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, mit niedrigen Eigenbeiträgen viel zu erreichen und dabei die finanzielle Freiheit zu behalten.
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Solange Sie weiterhin in Deutschland arbeiten bzw. hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden Sie auch gefördert. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist dies förderschädlich und es müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurück gezahlt werden. Allerdings können die Beträge bis zur Auszahlung des Guthabens (ab 60) gestundet werden. Werden Sie später wieder in Deutschland steuerpflichtig, entfällt die Rückzahlung und Sie werden wieder gefördert. Wer als Rentner auswandert und nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, muß ebenfalls die Zulagen und Steuererstattungen (ggf. anteilig) zurückzahlen.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich während der Sparphase sterbe?
Wenn Sie dann verheiratet sind, kann das Guthaben ohne Verluste auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Wird die Summe an einen anderen Erben ausgezahlt, müssen leider die Zulagen und Steuererstattungen an den Staat zurückgezahlt werden.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Ja, das ist aber nicht ratsam. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen zurückgezahlt werden.
Besser ist es, bei finanziellen Engpässen den Beitrag zu reduzieren oder den Vertrag auf unbestimmte Zeit beitragsfrei zu stellen. Später können Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Sie können auch jederzeit das Guthaben auf eine andere, eigene Riesterpolice übertragen. Dabei bleiben alle Förderungen erhalten.