Riester-Joker

Familie ohne Kind

Wer wird gefördert?

Sobald ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist (z .B. als Angestellter, Beamter), haben Verheiratete bzw. beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.

Auch Selbständige werden also gefördert, sofern der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist.

Wieviel sollte eingezahlt werden?

Um die höchste Förderquote zu erzielen, empfehlen wir Ihnen, inklusiv Zulagen mindestens 4 % des gemeinsamen (sozialversicherungspflichtigen) Vorjahresbruttoeinkommens einzuzahlen, höchstens jedoch 2.100 € pro Person.

Wie hoch sind die Zulagen?

Sie erhalten bei Einzahlungen in Höhe von 4 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens Zulagen in Höhe von jährlich 154 € je Erwachsenen.

Die Zulagen werden jährlich bis Mitte Mai von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in den Vertrag überwiesen.

Warum sollten beide Ehepartner einen eigenen Vertrag haben?

Die Übertragung des Guthabens auf den Riester-Vertrag des Ehepartners ist die einzige Möglichkeit, bei Tod eines Ehepartners während der Ansparphase alle Zulagen und Steuervorteile zu behalten.

Wird ein Riester-Vertrag gekündigt und das Guthaben nicht in einen anderen, eigenen Riestervertrag oder den des Ehepartners eingezahlt, ist dies eine förderschädliche Verwendung, so dass alle Zulagen und Steuererstattungen zurückgezahlt werden müssen.

In Ehen mit einem Alleinverdiener eröffnet der "Huckepackvertrag" auch dem anderen Ehepartner die Möglichkeit, staatlich gefördert die Rentenlücke ein Stück zu schließen. Entweder zahlt der-/diejenige nur den Mindestbeitrag ein (z.B. den Sockelbeitrag von 60 € im Jahr) und wird dadurch prozentual stark gefördert (er/sie erhält 154 € Zulage), oder die-/derjenige reizt das absetzbare Maximum aus und drückt so das gemeinsame, zu versteuernde Einkommen.

Sind die Beitragsleistungen steuerlich absetzbar?

Jeder unmittelbar und mittelbar förderfähige Riestersparer kann bis zu 2.100 € (inkl. Zulage) im Jahr von den Steuern absetzen. Ehepaare können also bis zu 4.200 € (inkl. Zulagen) im Jahr gemeinsam absetzen.

Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur, wenn die rechnerische Steuererstattung auch die erhaltenen Zulagen übersteigt. Dies ist häufig der Fall, wenn beide Ehepartner berufstätig sind. Die Differenz von rechnerischer Steuererstattung und Zulagen wird dann erstattet oder mit der übrigen Steuerschuld verrechnet.


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Ist es sinnvoll, höhere Beiträge zu leisten?

Was muß ich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung beachten?

Wie flexibel bin ich in der Beitragszahlung?

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich während der Sparphase sterbe?

Kann ich den Vertrag kündigen?

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