Single mit Kind
Wer wird gefördert?
Jeder Arbeiter, Angestellte und Beamter ist "unmittelbar förderberechtigt" und hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.
Wieviel sollte eingezahlt werden?
Um die höchste Förderquote zu erzielen, empfehlen wir Ihnen, inklusiv Grund- und Kinderzulage mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzuzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.
Wie hoch sind die Zulagen?
Sie erhalten bei Einzahlungen in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens Zulagen in Höhe von jährlich 154 € (Grundzulage für Erwachsene) und 185 € je Kind.
Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren werden, beträgt die Zulage sogar 300 € pro Jahr.
Die Kinderzulagen werden solange automatisch überwiesen, wie Kindergeld gezahlt wird.
Achtung: Die Kinderzulage wird an denjenigen gezahlt, der das Kindergeld bekommt- vorausgesetzt, die-/derjenige hat einen eigenen Riestervertrag und ist selber förderfähig.
Sobald ein Kind einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung oder Arbeit nachgeht, hat es Anspruch auf eigene Förderung (Grundzulage 154 €). Steht Ihnen währenddessen Kindergeld zu, erhalten Sie darüber hinaus weiterhin die Kinderzulage.
Die Zulagen werden jährlich bis Mitte Mai von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in den Vertrag überwiesen.
Sind die Beitragsleistungen steuerlich absetzbar?
Jeder förderfähige Riestersparer kann bis zu 2.100 € im Jahr von den Steuern absetzen.
Zu einer Steuererstattung kommt es jedoch nur, wenn die rechnerische Steuererstattung auch die Summe der erhaltenen Zulagen übersteigt.
Dies ist wahrscheinlich nur dann der Fall, wenn Sie ein hohes Einkommen haben oder freiwillig den absetzbaren Höchstbeitrag einzahlen. Die Differenz von rechnerischer Steuererstattung und Summe der Zulagen wird dann erstattet oder mit der übrigen Steuerschuld verrechnet.
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Ist es sinnvoll, höhere Beiträge zu leisten?
Wer mit dem Mindestbeitrag (4 % des Bruttoeinkommens) unter der sinnvollen, absetzbaren Höchstgrenze liegt (2.100 € inklusiv Zulagen), kann selbstverständlich auch höhere Beiträge leisten und sie von den Steuern absetzen.
Mehrbeiträge über 2.100 € hinaus werden nicht steuerlich gefördert und sind daher nicht empfehlenswert.
Was muß ich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung beachten?
Sofern die Steuererstattung höher ausfiele als die Summe der Zulagen, wird Ihnen die Differenz davon zusätzlich vom Finanzamt erstattet.
Geben Sie bitte daher jährlich bei Ihrer Einkommensteuererklärung die geleisteten Riester-Beiträge inklusiv Zulagen in der Anlage „AV“ (Altersvorsorge) an!
Wie flexibel bin ich in der Beitragszahlung?
Die Beiträge können jederzeit reduziert oder ausgesetzt und wieder aufgenommen werden, wobei alle bisher gutgeschriebenen Förderungen erhalten bleiben.
Die Riester-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, mit moderatem Nettoaufwand viel zu erreichen und dabei Ihre finanzielle Freiheit zu behalten.
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Solange Sie weiterhin in Deutschland arbeiten bzw. hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden Sie auch gefördert. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist dies förderschädlich und Sie müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurück zahlen. Allerdings können Sie die Beträge bis zur Auszahlung des Guthabens (ab 60) stunden lassen. Werden Sie später in Deutschland wieder steuerpflichtig, entfällt die Rückzahlung und Sie werden wieder gefördert. Wer als Rentner auswandert und nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, muß ebenfalls die Zulagen und Steuererstattungen (ggf. anteilig) zurückzahlen.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich während der Sparphase sterbe?
In diesem Fall wird das Guthaben dem Kind als "Zeitrente" ausgezahlt, und zwar solange, wie es Kindergeldanspruch hat, längstens bis zum 25. Geburtstag.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Ja, dies ist aber nicht ratsam. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen zurück gezahlt werden.
Besser ist es, bei finanziellen Engpässen den Beitrag zu reduzieren oder den Vertrag auf unbestimmte Zeit beitragsfrei zu stellen. Später können Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Sie können auch jederzeit das Guthaben auf eine andere, eigene Riesterpolice übertragen. Dabei bleiben alle Förderungen erhalten.