Riester-Joker

Riester-Infos kurz und knapp

Viele Menschen werden gefördert: Angestellte und Beamte sind "unmittelbar förderberechtigt" und haben damit einen Anspruch auf Riesterzulagen.

Für Angestellte und Selbständige

Auch Selbständige und Hausfrauen, die mit einem "unmittelbar Förderberechtigten" verheiratet sind, werden gefördert!

Ihre Vorteile: Zulagen und Steuererstattungen


+ staatliche Förderung durch Zulagen und Steuererstattungen
+ garantierte, lebenslange Rente
+ 30 % Kapitalauszahlung möglich
+ hohe Sicherheit und Kapitalgarantie
+ renditestarke Anlage der Beiträge möglich
+ Eigenkapital für den Hauskauf / Tilgung der eigenen Immobilie
+ Hartz-IV- und insolvenzsicher
+ Übertragbarkeit auf Vertrag des Ehepartners
+ Beitragsflexibilität

Rechnen Sie selbst, wie hoch Ihre Förderung und monatliche Rente ausfallen können.

Zulagen: 154 € Grundzulage und bis zu 300 € für jedes Kind

Die Grundzulage beträgt 154 € je förderberechtigten Erwachsenen im Jahr, für jedes Kind werden pro Jahr 185 € Zulage gezahlt.

Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 € pro Jahr.

Beitrag: 4 % des Bruttoeinkommens

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen im Jahr 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres (also von 2009) eingezahlt werden. Die Zulagen, die Sie dann erhalten, mindern den erforderlichen Eigenbeitrag.

Bis zu 2.100 € steuerlich absetzbar

Bis zu 2.100 € im Jahr (inklusiv Zulagen, Verheiratete das Doppelte) können von den Steuern abgesetzt werden. Dieser Betrag stellt auch den sinnvollen Höchstbeitrag dar.

Besteuerung und förderschädliche Kündigung

Der Gesetzgeber knüpft die Riesterförderung allerdings an einige Bedingungen, von denen die wichtigsten hier genannt werden:

Weitere Infos: (Bitte JavaScript im Browser einschalten!)

Achtung bei Kündigung und Verzug ins Ausland

Stundung der Rückzahlung möglich

Wo sehen Sie Ihre Zukunft?

Wechsel des Riesteranbieters möglich!

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