Riester im Wandel
Neues vom Gesetzgeber
Aktuelles für 2010:
- Der Mindestbeitrag für den Erhalt der vollen Zulagen beträgt 4 % des rentenpflichtigen Bruttoeinkommens (des Vorjahres)
- Die Grundzulage (förderfähige Erwachsene) beträgt 154 € pro Jahr
- Die Zulage für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder beträgt 185 € pro Jahr
- Die Zulage für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder beträgt 300 € pro Jahr
- Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag beträgt 2.100 € (inkl. Zulagen) je Erwachsenen (berufstätige Ehepaare das Doppelte) pro Jahr
Eigenheim schaffen mit Riester!
- Seit 2008 kann das gesamte Angesparte aus jedem Riestervertrag für den Kauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses verwendet werden (vorher: maximal 30 %). Dieses Geld ist Eigenkapital und wirkt sich günstig auf den Zins des Bankdarlehens aus. Auch muß das entnommene Riester-Guthaben nicht mehr in den Riestervertrag zurück gezahlt werden, sondern die "Riester"- Beiträge und die staatlichen Riesterzulagen können direkt für die Tilgung eines Immobiliendarlehens (z.B. als Sondertilgung, sofern der Darlehensvertrag dies zuläßt) verwendet werden. Sie können auch mit Rentenbeginn das gesamte Guthaben aus einem Riestervertrag entnehmen und für die Tilgung eines Baudarlehens verwenden. Sie müssen also keinen Bausparvertrag abschließen, um mit staatlicher Förderung Eigentum zu schaffen!
Startzuschuß für alle bis 25: 200 € vom Staat geschenkt!
- Alle Riester-Neueinsteiger, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten bei Vertragsabschluß zusätzlich zur normalen Förderung einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 200 €. So sollen mehr junge Menschen zur frühzeitigen, ergänzenden Altersvorsorge bewegt werden.
Wir sind für Sie da:
02405-4687-11