Beispielhaft gefördert
Die Riesterförderung setzt sich aus den staatlichen Zulagen und möglichen Steuererstattungen zusammen. Wenn die rechnerische Steuererstattung die Summe der Zulagen übersteigt, wird die Differenz davon vom Finanzamt erstattet.
Die individuelle Förderquote gibt an, wie stark sich der Staat an Ihrem Vermögensaufbau beteiligt.
Sie bezeichnet das Verhältnis der Summe der Zulagen und der möglichen Steuererstattung zum Gesamtbeitrag. Maßgeblich sind das Einkommen, die Höhe/Anzahl der staatlichen (Kinder-)Zulagen und der persönliche Grenzsteuersatz.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen ab 2008 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden.
Und so könnte Ihre Förderung aussehen:
- Familie, verheiratet, ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
- Familie, verheiratet, ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, nur ein Ehepartner berufstätig
- Familie, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
- Familie, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, nur ein Ehepartner berufstätig
- Ehepaar, verheiratet, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, beide berufstätig
- Alleinerziehende(r), ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 10.000 €
- Single, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
- Single, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €
Familie, verheiratet, ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
Familie, verheiratet, ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, nur ein Ehepartner berufstätig
Familie, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
Familie, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, nur ein Ehepartner berufstätig
Ehepaar, verheiratet, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €, beide berufstätig
Alleinerziehende(r), ein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 10.000 €
Single, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 30.000 €
Single, kein Kind, Bruttoeinkommen des Vorjahres 60.000 €